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Bergheim

Schutzvertrag & Schutzgebühren

Wir geben unsere Tiere nur mit einem Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr an neue Besitzer weiter.

Mit diesen Gebühren erzielen wir keine Gewinne, sondern decken anteilig die Kosten für Unterbringung, Futter und tierärztliche Maßnahmen. Alle unsere Tiere werden tierärztlich betreut und bekommen eine Grunduntersuchung:

Unsere Hunde werden gechipt, geimpft und entwurmt.

Unsere Katzen werden auf FIV und Leukose getestet, kastriert, geimpft, entwurmt und tätowiert bzw. gechipt.

Alle Hunde, die wir aus unseren Partnertierheimen in Ungarn und Rumänien übernehmen, bekommen einen Bluttest auf alle Auslandskrankheiten. Eventuelle daraus resultierende Behandlungen werden von uns übernommen. Des weiteren werden alle mit einem speziellen Präparat gegen Parasiten behandelt.

Kaninchen werden gegen Myxomatose und Chinaseuche geimpft. Männliche Kaninchen, Meerschweine, Degus und Chinchillas werden ausschließlich kastriert abgegeben.

Eine Schutzgebühr soll darüber hinaus sicherstellen, dass die finanziellen Voraussetzungen für eine verantwortliche Tierhaltung gegeben sind. Durch die Gebühr sollen unlautere Absichten, wie z.B. eine kommerzielle Weitergabe an Tierversuchsanstalten, verhindert werden.

Seit dem 01. Oktober 2006 gelten die folgenden Schutzgebühren für unsere Tiere:

Rüde/Hündin unkastriert  250,00 Euro
Rüde kastriert 300,00 Euro
Hündin kastriert 350,00 Euro